Für den erstmaligen Erwerb des Führerscheins der Klasse B oder B17 sind zwölf Unterrichtseinheiten für den Grundstoff vorgesehen, ergänzt durch zwei Einheiten à 90 Minuten für den klassenspezifischen Stoff. Bei einer Erweiterung sind sechs Einheiten Grundstoff erforderlich, ergänzt durch weitere klassenspezifische Unterrichtseinheiten, abhängig von der gewählten Führerscheinklasse.
Für den Ersterwerb eines Motorradführerscheins sind zwölf Einheiten Grundstoff und vier Einheiten klassenspezifischer Stoff zu absolvieren. Bei einer Erweiterung auf Motorradklassen sind sechs Einheiten Grundstoff und vier Einheiten klassenspezifischer Stoff notwendig.
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